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Mit Inflationsausgleich Mitarbeiter halten

Je schwieriger es wird, neue Mitarbeiter zu finden, desto wichtiger ist es, die aktuellen zu halten. Angesichts des enormen Aufwands der Personalsuche und der Risiken einer Neuanstellung lohnt es sich, in die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu investieren. Arbeitsbedingungen, Wertschätzung und spannende Aufgaben sind langfristig wichtiger, aber auch Geld kann durchaus helfen. Es ist nicht die wichtigste Komponente, aber gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten (jetzt) durchaus ein wirkungsvolles Mittel. Mitarbeiter erkennen in einer freiwilligen Zuwendung des Arbeitgebers Wertschätzung und sie freuen sich ganz einfach über mehr Geld auf dem Konto, wenn die nächste Nebenkostenabrechnung oder die Gasrechnung kommt.

3.000 Euro steuerfrei findet jeder gut

Vor allem den letztgenannten Aspekt hatte der Gesetzgeber im Sinn, als er den Weg für Arbeitgeber freigemacht hat, um Mitarbeitende effizient zu unterstützen. § 3 Nr. 11 c des Einkommensteuergesetzes gestattet Arbeitgebern jetzt, Mitarbeitenden bis zu 3000 € zusätzlich zum Gehalt zu zahlen, ohne dafür Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Und auch für Mitarbeitende ist die Zuwendung frei von Abzügen. Gültig ist diese Regelung bis zum 31.12.2024.

Gedacht ist dies als Inflationsausgleich. Das Wortmonster, das in diesem Zusammenhang oft benutzt wird, heißt Inflationsausgleichprämie. Prämie mag ein zutreffender Begriff sein, wenn man diese Zuwendung als Anerkennung guter Leistungen versteht. In diesem Sinne ist das Jahresende ein guter Zeitpunkt, um auf diese Weise Schulterklopfen zu verteilen. Es muss nicht unbedingt der ganze Betrag von 3.000 Euro sein und Sie müssen auch nicht alles auf einmal zahlen. Es ist auch möglich, den Inflationsausgleich zu stückeln.

Niedrigere Lohnklassen feiern Inflationsausgleich

Zudem ist es sinnvoll, den Inflationsausgleich dem Gehalt anzupassen, Je niedriger das Gehalt, desto höher sollte der Betrag sein, um wirklich zu helfen. Entsprechend wirkungsvoller ist die Zahlung dann auch im Sinne der Mitarbeiterzufriedenheit. Der Chefarzt merkt es vielleicht gar nicht, wenn am Ende des Jahres 3000 Euro mehr auf dem Konto sind, während es für die Pflegekraft ein echter Problemlöser ist.  

Dies ist ein interessanter Tipp, den wir Ihnen als Personaldienstleister geben möchten, nicht als Finanzexperten. Sollten Sie Fragen zum steuerlichen Aspekt des Themas haben, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu konsultieren.