Blog

Vertrauen Sie auf Zeiterfassung.

Zusätzlich zum Gehalt schenken viele Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern etwas Wunderbares: Vertrauen. Sie verlassen sich darauf, dass die Angestellten ihre Jobs gewissenhaft erledigen und verzichten auf Kontrolle. Dies bedeutet Flexibilität für den einen und Effizient für den anderen, denn es ist so viel einfacher als zu verfolgen, wer wann kommt und geht. Zudem drückt Vertrauen auch immer Wertschätzung aus. Schöne heile Arbeitswelt also. In der Theorie.

In der Praxis arbeiten Angestellte oft deutlich länger als vereinbart, wenn es ihnen frei steht. Gerade im Gesundheitswesen, wo Arbeitskraft fehlt, will man die Kollegen nicht im Stich lassen und hängt nochmal eine Stunde dran, oder zwei. Man möchte Engagement zeigen und trägt vielleicht sogar Bedenken, auf die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu bestehen. Überlastung bis zum Burnout kann die Folge sein.

Um dies zu verhindern, dokumentieren einige Arbeitgeber Überstunden. Dem Europäische Gerichtshof geht dies nicht weit genug. Überstunden können überhaupt nur als solche erkannt werden, wenn sie sich von der vereinbarten Arbeitszeit unterscheiden lassen. Diese ist deshalb vollständig zu erfassen. Nur so könne die Einhaltung der Ruhezeiten gesichert werden, urteilte der EuGH bereits am 14. Mai 2019.

Ob dieses Urteil für die Arbeitgeber bereits wirksam ist oder erst noch in deutsches Arbeitsrecht umgesetzt werden muss, ist noch unklar. Da aber die Vorteile für beide Seiten offensichtlich sind, sollten Arbeitgeber nicht auf den Gesetzgeber warten und zeitnah digitale Lösungen finden. Die sollten manuelle Eingaben als Fehlerquelle ausschließen. Vor dem Programmierer sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, damit die Technik letztlich den evtl. noch kommenden Gesetzen entspricht. Mit dem Wissen, dass der Arbeitsweg in Rufbereitschaftsdiensten zur Arbeitszeit gehört, wird man z.B. eine mobile Lösung wählen. Unabhängig von den spezifischen Gegebenheiten einer Einrichtung ist die alte Stempelkarte mit Sicherheit nicht die beste Lösung.